Leistungen

Uta Raabe

Kanzlei Uta Raabe

Die Kanzlei Uta Raabe deckt insbesondere diese Bereiche ab:

Im Steuerrecht

  • Steuerberatung einschließlich Gründungsberatung
  • Vertretung bei Behörden und Finanzgerichten
  • Betreuung in der steuerlichen Alltagsorganisation und laufenden Steuerberatung mit Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Klärung spezieller steuerrechtlicher Fragen auch mit Bezügen zu anderen Rechtsgebieten wie etwa zum Erbrecht und zum unternehmerischen Generationenwechsel

 

Weitere Schwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht (Gründung, Auflösung und Verwaltung von Gesellschaften)
  • Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Beratung zu Rechtsformen von Gesellschaften
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Fragen zur Geschäftsführung und Geschäftsführerhaftung zum Beispiel im GmbH-Recht

Frau Raabe begleitet Sie im Handelsrecht und in zivilrechtlichen Vertragsangelegenheiten, berät bei Problemen u.a. in der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen und im Grundstücksrecht. Sie ist eine kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin im gesamten Zivilrecht sowie für komplexe wirtschaftsrechtliche Fragestellungen und stellt jederzeit die notwendigen steuerrechtlichen Bezüge her, was eine Gesamtbetrachtung rechtlicher Themen sichert.

Weiterhin steht sie Arbeitgebern wie Arbeitnehmern im Arbeitsrecht z.B.

  • Bei Abmahnung und Kündigung
  • Bei Prüfung/Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Als rechtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten etwa in Kündigungsschutzprozessen
  • Bei Fragen zum Aufhebungsvertrag und zum Thema Abfindung
  • Für die Klärung sozialrechtlicher Bezüge im Arbeitsrecht

zur Verfügung.

 

 

Die Kanzlei Raabe ist Ihre erste Adresse im Raum Schönkirchen, wenn es um das Erbrecht und erbrechtliche Gestaltungen geht.

 

Sie berät und begleitet Sie unter anderem

  • Bei der Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen
  • Bei Erbauseinandersetzungen
  • Beim Generationenwechsel in Unternehmen
  • Bei Fragen und Problemen im Bereich Erbschaftssteuer
  • Bei einer Erbausschlagung oder der Anfechtung von Verfügungen des Erblassers

Sie benötigen Rechtsrat und anwaltliche Unterstützung in einer anderen rechtlichen Angelegenheit? Sprechen Sie mich auf das Problem an. Ihre Uta Raabe

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